Unsere diesjährige Jahresmitgliederversammlung findet am 09. September 2023 statt.
Weitere Informationen zu diesem Seminar finden Sie hier.
Hier finden Sie das Formular "Wohnungsgeberbestätigung bei Anmeldung neuer Vermieter" zum Download.
Zum 01. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten und hat das bisher im Freistaat Sachsen geltende Sächsische Meldegesetz abgelöst.
Gerichtssachverständiger kommt zum Ergebnis: Das „Chemnitzer Modell“ stellt keine geeignete Methode dar, um sanierungsbedingte Werterhöhungen zu berechnen, die ermittelten Endwerte sind unzutreffend. Die Stadt Chemnitz hebt daraufhin auf Hinweis des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ihren Bescheid vom 7.7.2004 auf (Aufhebungsbescheid der Stadt Chemnitz vom 9.7.2015)
Seite 1 von 2