27.03.2023
Seminar am Montag, den 27.03.2023, 18.00 Uhr, in der NEUEN Geschäftsstelle: Karl-Liebknecht-Straße 41, 09111 Chemnitz
Referent:
Dipl. Ing. Michael Aurich
Bausachverständiger und Baubiologe, Mitglied unseres Vereins
Ist modernes Bauen wirklich einsparend und gesunderhaltend?
Es gilt: Was dem Haus guttut, tut auch den Bewohnern und Nutzern gut.
Nicht nur Baukosten steigen schon lange, sondern auch die Bauschäden.
Wir haben doch immer dickere Normen, immer mehr Richtlinien, Zertifikate, Laborergebnisse und immer mehr Computerprogramme. Dazu entsteht die Frage: Was hatte z.B. George Bähr für das Errichten der Dresdner Frauenkirche von 1726 bis 1743 zur Verfügung?
Nach einer Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 14.11.2017 – VII ZR 64/14) schuldet der Auftragnehmer grundsätzlich die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (AaRT). Diese AaRT sollen bewährte Bauweisen sein. Wieso steigen nun schon lange die Baukosten und Bauschäden? Hausbesitzer sind angeblich verpflichtet, die teuren und meist unwirtschaftlichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Doch es gibt im Gebäudeenergiegesetz den § 5: Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: „Die Anforderungen und Pflichten, die in diesem Gesetz oder in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen aufgestellt werden, müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar sowie für Gebäude gleicher Art und Nutzung und für Anlagen oder Einrichtungen wirtschaftlich vertretbar sein.
Anforderungen und Pflichten gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen“.
Das Seminar will aufklären, was wirklich einsparend und wirtschaftlich ist. Außerdem, wie können Schimmelpilze, chemische Belastungen und weitere gesundheitlich schädliche Zustände vermieden werden.
Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.00 Uhr.
Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten, auch gern unter info@hausundgrundchemnitz.de.
14.12.2022
Seminar am Mittwoch, den 14.12.2022, 18.00 Uhr, im Ballhaus-Hilbersdorf, Frankenberger Straße 31, 09131 Chemnitz
(dessen Betreiber Mitglied unseres Vereins ist)
[Parkmöglichkeiten sind im Gelände des Ballhaus-Hilbersdorf sowie auf der Rudolf-Liebold-Straße oder auf dem „Penny-Parkplatz“ vorhanden. Eine Anfahrt ist mit dem öffentlichen Nahverkehr mit der Bus-Linie 32 (ab Hauptbahnhof bis Haltestelle „Margaretenstraße“) bzw. mit der Bus-Linie 21 (ab Dresdner Straße bis Haltestelle „Rudolf-Liebold-Straße“) möglich.]
Referent:
Herr RA Jörg Bauer,
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/3836622
Im Seminar werden aktuelle Themen sowie wiederkehrende Themen im Zusammenhang mit dem anstehenden Jahresende behandelt, nachfolgend einige Beispiele:
Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.00 Uhr.
Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten, auch gern unter info@hausundgrundchemnitz.de.
12.10.2022
Seminare am Mittwoch, den 12.10.2022, um 17 Uhr im Ballhaus-Neuhilbersdorf, Frankenberger Straße 31, 09131 Chemnitz (dessen Betreiber Mitglied unseres Vereins ist)
Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung von erneuerbaren Energien sowie zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden
Referent:
Herr Dr. Saad Baradiy, lt. Mitarbeiter und Sachverständiger für Bauphysik (Energieberater) beim renomierten Chemnitzer Unternehmen iproplan Baugesellschaft mbH
Das Gebäudeenergiegesetz löste im November 2020 die Energieeinsparverordnung ab.
Besonders unter dem Aspekt der Erreichung der gestellten Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland wir der Umsetzung des GEG, insbesondere der Nachrüstung von Bestandsgebäuden große Bedeutung zu teil.
Dabei informiert der Referent über Einzelmaßnahmen, insbesondere der Gebäudehülle, Deckendämmung, Heizmedien bzw. darüber, wann Maßnahmen als unwirtschaftlich gelten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Einsatz eines Energieberaters bzw. die Bereitstellung und Inanspruchnahme von Fördermitteln durch KfW, BAFA oder sächs. Aufbaubank.
Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten, auch gern unter info@hausundgrundchemnitz.de oder unter Fax-Nr. 0371/631306
18.05.2022
Seminare am Mittwoch, den 18.05.2022 und 18.05.2022, jeweils um 17 Uhr im Ballhaus-Hilbersdorf, Frankenberger Straße 31, 09131 Chemnitz (dessen Betreiber Mitglied unseres Vereins ist)
Referentin:
Dipl.-Ing. (BA) Silke Hänel, Beiratsmitglied unseres Vereins (öbuv Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke; gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung, Sachverständige für Schäden an Gebäuden (SVM); stellvertretende Vorsitzende im Arbeitskreis Immobilienwirtschaft der IHK Chemnitz; Mitglied in Gutachterausschüssen in Zwickau sowie im Erzgebirgskreis)
Aufgrund der Grundsteuer-Reform werden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 zu einer sog. Feststellungserklärung aufgefordert.
Grundsteuer-Reform: Um was geht es?
Mit der Reform der Grundsteuer möchte der Gesetzgeber u. a. die Ungleichheit beseitigen, ohne die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen insgesamt zu verändern. Dafür muss der für die Grundsteuer maßgebliche Grundstückswert neu festgestellt werden. Ab dem Jahr 2025 sollen darauf basierend neue Grundsteuerbescheide ergehen.
Was bedeutet die Neuregelung?
Bei der Bewertung gelten unterschiedliche Regelungen für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Besonderheiten für die jeweilige Art der Nutzung. Die Erklärung muss zwischen dem 1.7.2022 und 31.10.2022 beim Finanzamt elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Die Zeitspanne für die Abgabe ist mit 4 Monaten und angesichts der Menge an zu erklärenden Grundstücken äußerst knapp bemessen. In der Regel erfolgt keine individuelle Aufforderung zur Abgabe der Erklärung durch die Finanzämter, sondern lediglich eine Bekanntmachung, durch die öffentlichen kommunalen Verwaltungen.
Im Seminar erhalten Sie dazu detaillierte Informationen, welche Angaben benötigt werden. Ihre Fragen werden entsprechend den Möglichkeiten beantwortet.
Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten, auch gern unter info@hausundgrundchemnitz.de oder unter Fax-Nr. 0371/631306
27.04.2022
Seminare am Mittwoch, den 27.04.2022 und 18.05.2022, jeweils um 17 Uhr im Ballhaus-Hilbersdorf, Frankenberger Straße 31, 09131 Chemnitz (dessen Betreiber Mitglied unseres Vereins ist)
Referentin:
Dipl.-Ing. (BA) Silke Hänel, Beiratsmitglied unseres Vereins (öbuv Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke; gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung, Sachverständige für Schäden an Gebäuden (SVM); stellvertretende Vorsitzende im Arbeitskreis Immobilienwirtschaft der IHK Chemnitz; Mitglied in Gutachterausschüssen in Zwickau sowie im Erzgebirgskreis)
Aufgrund der Grundsteuer-Reform werden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 zu einer sog. Feststellungserklärung aufgefordert.
Grundsteuer-Reform: Um was geht es?
Mit der Reform der Grundsteuer möchte der Gesetzgeber u. a. die Ungleichheit beseitigen, ohne die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen insgesamt zu verändern. Dafür muss der für die Grundsteuer maßgebliche Grundstückswert neu festgestellt werden. Ab dem Jahr 2025 sollen darauf basierend neue Grundsteuerbescheide ergehen.
Was bedeutet die Neuregelung?
Bei der Bewertung gelten unterschiedliche Regelungen für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Besonderheiten für die jeweilige Art der Nutzung. Die Erklärung muss zwischen dem 1.7.2022 und 31.10.2022 beim Finanzamt elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Die Zeitspanne für die Abgabe ist mit 4 Monaten und angesichts der Menge an zu erklärenden Grundstücken äußerst knapp bemessen. In der Regel erfolgt keine individuelle Aufforderung zur Abgabe der Erklärung durch die Finanzämter, sondern lediglich eine Bekanntmachung, durch die öffentlichen kommunalen Verwaltungen.
Im Seminar erhalten Sie dazu detaillierte Informationen, welche Angaben benötigt werden. Ihre Fragen werden entsprechend den Möglichkeiten beantwortet.
Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten, auch gern unter info@hausundgrundchemnitz.de oder unter Fax-Nr. 0371/631306
15.09.2021
Seminar am Mittwoch, den 15.09.2021, 18.00 Uhr, im Ballhaus-Hilbersdorf, Frankenberger Straße 31, 09131 Chemnitz (dessen Betreiber Mitglied unseres Vereins ist)
Achtung: NEUE LOCATION !! [Parkmöglichkeiten sind im Gelände des Ballhaus-Hilbersdorf sowie auf der Rudolf-Liebold-Straße oder auf dem „Penny-Parkplatz“ vorhanden. Eine Anfahrt ist mit dem öffentlichen Nahverkehr mit der Bus-Linie 32 (ab Hauptbahnhof bis Haltestelle „Margaretenstraße“) bzw. mit der Bus-Linie 21 (ab Dresdner Straße bis Haltestelle „Rudolf-Liebold-Straße“) möglich.]
VORSORGE als Immobilieneigentümer
‑ Aktuelle Entwicklungen -
Referent: Herr RA Dr. Christian Westerhausen;
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/3836622
Im Seminar geht es um das wichtige Thema: Die richtige Vorsorge als Immobilieneigentümer unter Berücksichtigung aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung. Der Referent berichtet von Fallgestaltungen aus der Praxis der Anwaltskanzlei. Folgende Fragen stehen im Vordergrund:
Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.00 Uhr.
Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über unten angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.
20.07.2021
Seminar am Dienstag, den 20.07.2021, 18.00 Uhr, im Ballhaus-Hilbersdorf, Frankenberger Straße 31, 09131 Chemnitz (dessen Betreiber Mitglied unseres Vereins ist)
Achtung: NEUE LOCATION !! [Parkmöglichkeiten sind im Gelände des Ballhaus-Hilbersdorf sowie auf der Rudolf-Liebold-Straße oder auf dem „Penny-Parkplatz“ vorhanden. Eine Anfahrt ist mit dem öffentlichen Nahverkehr mit der Bus-Linie 32 (ab Hauptbahnhof bis Haltestelle „Margaretenstraße“) bzw. mit der Bus-Linie 21 (ab Dresdner Straße bis Haltestelle „Rudolf-Liebold-Straße“) möglich.]
NEUES WEG-Recht !
Rechtslage seit 01.01.2020
Referenten: Herr RA Jörg Bauer; Herr RA Dirk Meier; Frau RAin Anke Krohn
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57, 09112 Chemnitz,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/3836622
Nach der letzten großen Reform des WEG-Rechts von 2007 hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem 01.01.2020 nunmehr eine weitere Reform des WEG-Rechts umgesetzt. Die Rechtsbeziehungen innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer werden durch die Reform vollkommen neu geordnet. Die Aufgaben der für die Gemeinschaft tätigen Organe wurden neu definiert. Es ergeben sich erhebliche Änderungen für Eigentümer und Verwalter. Die Änderungen im WEG-Recht wirken sich auch auf das Wohnraummietrecht aus. Bei der Seminarveranstaltung werden insbesondere folgende Themen behandelt:
Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.00 Uhr.
Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über unten angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.
18.03.2020
Wo: 09419 Thum, Neumarkt 4, im Mehrzweckraum (1. OG) des Freizeit- und Familien-zentrums, (Zugang über den linken Seiteneingang)
Wann: am Mittwoch, den 18.03.2020, 18.00 Uhr
Thema: Die Übertragung und Vererbung des Familienheims - Wann ist Verschenken besser als Vererben?
Referent:
Herr RA Dr. Christian Westerhausen
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Der Vortrag beleuchtet vor allem die Vorsorge gegen den Zugriff des Sozialamtes und des Finanzamtes auf das Familienvermögen. Dabei kommt es auf die richtige Gestaltung notarieller Übergabeverträge an. Sofern bereits abgeschlossene Übergabeverträge die erforderlichen absichernden Klauseln nicht enthalten, sollten die Verträge gegebenenfalls nachgebessert werden. Es wird auf erbrechtliche, steuerliche und sozialrechtliche Konsequenzen der vorweggenommenen Erbfolge hingewiesen. Im Übrigen geht es um folgende Aspekte:
1. Was ist bei der Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge vor allem zu berücksichtigen?
2. Was ist bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen zu berücksichtigen?
19.02.2020
Seminar am Mittwoch, den 19.02.2020, 18.00 Uhr,
im Multi-Media-Raum im Haus der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz
HAUS & GRUND-WISSEN 2020
neue Regelungen/neue Rechtsprechung für Vermieter/Eigentümer; Verwalter und Makler
Referenten:
Herr RA Dr. Christian Westerhausen, LL.M.;
Herr RA Jörg Bauer;
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57, 09112 Chemnitz,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/3836622
E-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: http://www.wb-anwaltskanzlei.de
Was ändert sich für Vermieter/Eigentümer, Verwalter und Makler im Jahr 2020, welche Rechtsprechung des vergangenen Jahres gilt es zu beachten? Die beiden Referenten geben einen Ausblick und gehen auf neue wichtige Gerichtsentscheidungen ein, im Einzelnen:
27.11.2019
Seminar am Mittwoch, den 27.11.2019, 18.00 Uhr,
im Multi-Media-Raum im Haus der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz
Die Übertragung und Vererbung des Familienheims
‑ Wann ist Verschenken besser als Vererben? ‑
Referent: Herr RA Dr. Christian Westerhausen
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Der Vortrag beleuchtet vor allem die Vorsorge gegen den Zugriff des Sozialamtes und des Finanzamtes auf das Familienvermögen. Dabei kommt es auf die richtige Gestaltung notarieller Übergabeverträge an. Sofern bereits abgeschlossene Übergabeverträge die erforderlichen absichernden Klauseln nicht enthalten, sollten die Verträge gegebenenfalls nachgebessert werden. Es wird auf erbrechtliche, steuerliche und sozialrechtliche Konsequenzen der vorweggenommenen Erbfolge hingewiesen. Im Übrigen geht es um folgende Aspekte:
1. Was ist bei der Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge vor allem zu berücksichtigen?
2. Was ist bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen zu berücksichtigen?
29.10.2019
Seminar am Dienstag, den 29.10.2019, 18.00 Uhr, im Multi-Media-Raum im Haus der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz
Fragestunde „Rund um das Mietrecht“
Frau Ute Riethmüller, Vorstandsmitglied des
Haus & Grund Eigentümerschutz-Gemeinschaft Chemnitz und Umgebung e.V.
Herr RA Dr. Christian Westerhausen, Vorstandsmitglied des
Haus & Grund Eigentümerschutz‑Gemeinschaft Chemnitz und Umgebung e.V.
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57, 09112 Chemnitz,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/3836622
E-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: http://www.wb-anwaltskanzlei.de
Unser Verein möchte Ihnen die Gelegenheit geben, Ihre Rechtsfragen „rund um das Mietrecht“ im Rahmen einer Fragestunde loszuwerden.
Die Vorstandsmitglieder Frau Riethmüller und Herr Rechtsanwalt Dr. Westerhausen werden versuchen, Ihre Fragen auf der Grundlage aktueller Rechtsprechung und aktueller Beratungspraxis zu beantworten.
Es gibt einige Bereiche, die von Interesse sein könnten, beispielsweise:
Aber diese Themen sollen nicht abschließend sein, fragen Sie einfach, was Sie interessiert! Vorzugsweise richten Sie Ihre Anfragen vorab an die Geschäftsstelle.
17.09.2019
Seminar am Dienstag, den 17.09.2019, 18.00 Uhr, im Multi-Media-Raum im Haus der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz
Vorsorge gegen den Zugriff des Sozialamtes auf das Familienheim!
‑ Im Pflegefall der Eltern droht der Verlust der Immobilie an den Sozialträger. Das lässt sich durch eine sorgfältig strukturierte Vorsorge im Wege der Übergabe der Immobilie an die Kinder verhindern! -
Referent:
Herr RA Dr. Christian Westerhausen, LL.M.
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57, 09112 Chemnitz,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/3836622
E-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: http://www.wb-anwaltskanzlei.de
Werden Immobilien an Kinder verschenkt, können diese verschenkten Immobilien unter bestimmten Umständen noch herangezogen werden, bevor der Staat Sozialhilfen sowie die Heimkosten übernimmt. Die Sozialämter können in diesen Fällen Rückforderungsansprüche ‑ gegen den Willen der Eltern ‑ per Überleitungsanzeige auf sich übertragen lassen, um dann sogar verlangen zu können, dass die Immobilie verkauft und der Erlös weiter für die Kosten des Pflegeheims verwendet wird. Der Zugriff des Sozialamtes lässt sich nur durch spezielle Regelungen in den Übergabeverträgen reduzieren oder sogar ganz ausschließen. Bei alledem darf die Absicherung der schenkenden Eltern in Übergabeverträgen auf keinen Fall zu kurz kommen. Zudem müssen lebzeitige Vermögensübertragungen mit dem Inhalt des zu errichtenden Testamentes in Einklang gebracht werden. Gefragt sind sorgfältig durchdachte und juristisch einwandfrei formulierte Übergabeverträge, die möglichst alle erbrechtlichen, sozialrechtlichen und pflichtteilsrechtlichen Aspekte berücksichtigen. Sofern bereits abgeschlossene Übergabeverträgen die erforderlichen absichernden Klauseln nicht enthalten, sollten die Verträge ggf. nachgebessert werden. Unser Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Dr. Westerhausen wird hierzu anhand von konkreten Beispielen Vorschläge unterbreiten. Sein Referat bezieht sich auch auf die Ansprüche des Staates gegen die Kinder der Eltern auf Beteiligung an den Pflegekosten (Stichwort: Elternunterhalt).
Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.00 Uhr.
Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über unten angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.
25.06.2019
Seminar am Dienstag, den 25.06.2019, 18.00 Uhr, im Multi-Media-Raum im Haus der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz
Insolvenz, Betreuung, Tod des Mieters
Welche Ansprüche habe ich als Vermieter?
Referent:
Herr RA Jörg Bauer
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57, 09112 Chemnitz,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/3836622
E-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: http://www.wb-anwaltskanzlei.de
Erhebliche Probleme zu Lasten der Vermieter können sich in Bezug auf Mietverträge in folgenden Sonderfällen ergeben: Insolvenz des Mieters, der Mieter steht unter Betreuung, Tod des Mieters. Wie verhalte ich mich in diesen Fällen als Vermieter richtig? In derartigen Fällen besteht ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit. Häufig sind in bei derartigen Sachverhalten dritte Personen involviert (Insolvenzverwalter/Betreuer/Erben), so dass es für den Vermieter schwierig ist, zu wissen, mit wem er sich in welcher Form auseinandersetzen muss. Behandelt werden insbesondere folgende Fragen bzw. Themen:
All diese Fragen und weitere Probleme werden im Rahmen der Seminarveranstaltung behandelt. Es werden Tipps zur richtigen Vorgehensweise, Anspruchsdurchsetzung und Schadensabwicklung gegeben.
15.05.2019
Seminar am Mittwoch, den 15.05.2019, 18.00 Uhr,
im Multi-Media-Raum im Haus der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz
Streit unter Nachbarn
insbesondere: wege- und leitungsrechte; Sturmschäden
Referent:
Herr RA Jörg Bauer
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57, 09112 Chemnitz,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/3836622
E-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: http://www.wb-anwaltskanzlei.de
Nachbarrechtliche Konflikte bilden immer ein erhebliches Potential für Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft u. a. schwerpunktmäßig Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wege- und Leitungsrechten. Wann und unter welchen Voraussetzungen kann ein Nachbar Geh- und Fahrtrechte oder Leitungsrechte auf dem nachbarlichen Grundstück geltend machen? Welche Rolle spielen hierbei eine Eintragung im Grundbuch oder sonstige vertragliche Vereinbarungen? Welche gesetzlichen Ansprüche gibt es in diesem Zusammenhang? Aus aktuellem Anlass haben zudem Probleme im Zusammenhang mit Sturmschäden an Bedeutung gewonnen. Aufgrund der extremer werdenden Witterungsverhältnisse kommt es häufiger zu Schäden auf Grundstücken oder Gebäuden, welche von umstürzenden Bäumen oder herabfallenden Bauteilen des nachbarlichen Grundstückes hervorgerufen werden. Unter welchen Voraussetzungen bestehen diesbezüglich Schadensersatzansprüche? All diese Fragen werden im Rahmen der Seminarveranstaltung behandelt. Es werden Tipps zur richtigen Vorgehensweise, Anspruchsdurchsetzung und Schadensabwicklung gegeben.
Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.00 Uhr. Seminarunterlagen können zur Verfügung gestellt werden.
Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über unten angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.
27.03.2019
Seminar am Mittwoch, den 27.03.2019, 18.00 Uhr, im Multi-Media-Raum im Haus der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz
„Pfusch am Bau“
.....und wie man ihn am besten verhindert.....
(Altbau und Neubau)
Referenten:
Herr RA Dr. Westerhausen/Herr RA Bauer
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57, 09112 Chemnitz,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/3836622
e-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: http://www.wb-anwaltskanzlei.de
Niedrigzinsen haben in den vergangenen Jahren einen massiven Boom bei dem Bau von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen sowie bei der Modernisierung, Um- und Ausbau von Wohnraum zur Folge gehabt. Das führte zu Termindruck und Überlastung bei vielen Baufirmen und damit häufig zu Baupfusch. Dies betrifft oft auch Arbeiten an Bestandsbauten. Die Anwaltskanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen bearbeitet immer mehr Fälle, in denen es um die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen im Hinblick auf Baumängel und Bauschäden geht. Hierzu veranstaltet unser Verein ein Seminar, in welchem es zunächst darum geht, Handlungsanweisungen zu geben, wie Pfusch im Vorfeld eines Bauvorhabens verhindert werden kann. Außerdem geht es um die richtige Vorgehensweise zur Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen. Fragestellungen sind im Einzelnen:
zu einer guten Planung sollte immer ein Fachmann (Architekt und Bausachverständiger) „an Bord“ genommen werden;
Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.00 Uhr. Seminarunterlagen können zur Verfügung gestellt werden.
Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über unten angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.
19.02.2019
Seminar am Dienstag, den 19.02.2019, 18.00 Uhr,
im Multi-Media-Raum im Haus der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz
Die Immobilie Verschenken oder Vererben?
‑ Eine Fragestunde für Immobilieneigentümer jeden Alters, zu Fragen der Absicherung der Familie ‑
Referent:
Herr RA Dr. Christian Westerhausen
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
1. Das Eigenheim verschenken oder vererben?
Eine Beantwortung dieser Frage muss immer die spezielle familiäre und finanzielle Situation der Immobilieneigentümer berücksichtigen, aber eben auch Aspekte der Alterssicherung. Vor- und Nachteile einer lebzeitigen Immobilienübergabe sind vorsichtig gegeneinander abzuwägen. Der Vortrag geht auf erbrechtliche, steuerliche und sozialrechtliche Konsequenzen der vorweggenommenen Erbfolge ein:
2. Was ist bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen zu berücksichtigen?
3. Was ist bei der Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge vor allem zu berücksichtigen?
Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.00 Uhr. Seminarunterlagen können zur Verfügung gestellt werden.
Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über unten angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.
13.11.2018
Ankündigung Seminar am 13.11.2018, 18.00 Uhr, bei Frau Silke Hänel, Immobilienbewertung, Burgstädter Straße 2, 09212 Limbach-Oberfrohna
Vermietercheck zum Jahresende einschließlich Hinweise für Vermieter zum Umgang mit der Datenschutzgrundverordnung
Referenten:
Frau Ute Riethmüller, Vorstandsmitglied der
Haus & Grund Eigentümerschutz-Gemeinschaft Chemnitz und
Umgebung e.V.
Herr RA Dr. Westerhausen u. Herr RA Bauer
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57, 09112 Chemnitz,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/3836622
e-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: http://www.wb-anwaltskanzlei.de
1. Teil: Rechtsprechungscheck zum Jahresende:
Die Rechtsanwälte informieren über aktuelle obergerichtliche Urteile zum Wohn- und Gewerberaummietrecht. Vor allem wird auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Schönheitsreparaturen eingegangen (BGH, Urt. v. 22.08.2018 – VII ZR 277/16).
2. Teil: Gesetzescheck zum Jahresende:
Außerdem berichten die Rechtsanwälte über Auswirkungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25.05.2018 in Kraft getreten ist, auf Vermieter.
3. Teil: Die richtige Betriebskostenabrechnung:
Frau Riethmüller referiert über Fragen der Betriebskostenabrechnung und deren richtige und rechtssichere Gestaltung.
16.10.2018
Seminar am Dienstag, den 16.10.2018, 18.00 Uhr, im Multi-Media-Raum im Haus der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz
NEUE DATENSCHUTZ-REGELN FÜR VERMIETER
und
NEUE RECHTSPRECHUNG ZU SCHÖNHEITSREPARATUREN
- Was Vermieter wissen müssen -
Referenten:
Herr Dr. Westerhausen/Herr RA Bauer
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57, 09112 Chemnitz,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/3836622
e-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: http://www.wb-anwaltskanzlei.de
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist am 25.05.2018 in Kraft getreten. Das in Deutschland geltende Bundesdatenschutzgesetz ist überarbeitet worden und gilt ab diesem Zeitpunkt neben den Regelungen der DSGVO auch für alle privaten Vermieter, Makler und Hausverwalter. Denn auch Vermieter erheben und verarbeiten Daten – nämlich die ihrer Mieter. Wohl oder übel müssen sich private Vermieter daher mit der DSGVO beschäftigen und sich an die neuen Regeln halten, um Schadensersatzforderungen und die Verhängung von Bußgeldern durch die Aufsichtsbehörde zu vermeiden. Welche Daten dürfen vor und bei Mietvertragsabschluss erhoben und verarbeitet werden? Welche Einsichtsrechte haben die Mieter in die Verbrauchsdaten anderer Mieter? Was ist mit der Weitergabe von Mieterdaten an Handwerker? Welche Informationspflichten bestehen gegenüber Mietern? Welche Auskunftsrechte können von Mietern gegen Vermieter geltend gemacht werden? Welche Löschfristen gibt es usw.?
Das Seminar geht auch auf die neue Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen ein. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen hat sich weiter zu Lasten der Vermieter entwickelt (vgl. BGH, Urt. v. 22.08.2018 – VII ZR 277/16). Bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung ist die formularmäßige Übertragung von Schönheitsreparaturen – ohne angemessenen Ausgleich – auch bei einer „Renovierungsvereinbarung“ zwischen Mieter und Vormieter unwirksam. Vermieter können dieser mieterfreundlichen Rechtsprechung nur begegnen, wenn Sie bei der Abfassung von derartigen Vertragsklauseln äußerste Vorsicht walten lassen. Im Seminar wird darauf eingegangen, welche Formulierungen Vermieter im Mietvertrag wählen sollten, um sich am besten abzusichern.
12.09.2018
Achtung, das Seminar fällt wegen zu geringer Teilnehmerzahl aus!
Seminar am Mittwoch, den 12.09.2018, 18.00 Uhr, im Multi-Media-Raum im Haus der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz
DAS NEUE BAUVERTRAGSRECHT
- VORTEILE, aber auch neue FALLEN FÜR PRIVATE BAUHERREN -
Referent:
Herr Dr. Westerhausen/Herr RA Bauer
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57, 09112 Chemnitz,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/3836622
e-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: http://www.wb-anwaltskanzlei.de
Am 01.01.2018 ist ein neues Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Es wird die Baupraxis erheblich beeinflussen. Bislang ist immer zwischen dem BGB-Werkvertrag und dem VOB/B-Vertrag unterschieden worden. Nunmehr sind gesetzliche Regelungen zu unterschiedlichen Vertragstypen erlassen worden, zu denen es bislang keine gesetzlichen Regelungen gegeben hat. Dabei handelt es sich um den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag, den Architekten- und Ingenieurvertrag und den Bauträgervertrag. In diesem Zusammenhang gibt es nunmehr auch neue kaufrechtliche Regelungen zur Ersetzung von Aus- und Einbaukosten.
Ein gesetzliches Recht zur Änderung der Leistungen und Vergütungsanpassung sowie der außerordentlichen Kündigung ist gesetzlich festgelegt worden. Es gibt neue Regelungen zur Abnahme einschließlich der Zustandsfeststellung und Regelungen zur prüfbaren Abrechnung. Diese werden in der Vortragsveranstaltung dargestellt werden. Zudem werden auch Tipps zur richtigen Vertragsgestaltung gegeben. Das neue Baurecht ist aber nicht nur vorteilhaft für den privaten Bauherrn. Es gibt auch neue Fallen, die private Bauherrn unbedingt kennen sollten, um keinen Schaden zu erleiden, wie beispielsweise im Hinblick auf die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB.
Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an den Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.00 Uhr. Der Eintritt für Mitglieder ist frei.
Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über unten angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.
19.06.2018
Seminar am Dienstag, den 19.06.2018, 18.00 Uhr, im Multi-Media-Raum im Haus der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1/ Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz
Gewerberaummietrecht
(einschließlich neues Datenschutzrecht aus Vermietersicht)
Referent:
Herr RA Jörg Bauer
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57, 09112 Chemnitz,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/3836622
e-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: http://www.wb-anwaltskanzlei.de
In diesem Seminar werden Schwerpunktthemen zur Problematik des Gewerberaummietrechts behandelt. Es geht insbesondere um Fragen der optimalen Gestaltung des Mietvertrages aus Sicht des Vermieters, den richtigen Umgang mit Problemen während des Bestehens des Mietvertrages sowie Themen im Zusammenhang mit der Beendigung des Mietvertrages. Behandelt wird auch die Problematik der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vor dem Hintergrund des neuen Datenschutzrechtes. Insbesondere werden folgende Komplexe behandelt:
Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an den Referenten zur Verfügung. Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über unten angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.