In der Geschäftsstelle unseres Vereins stehen für Vereinsmitglieder Musterformulare zum Umgang mit dem neuen Datenschutz zur Verfügung.
Auch ein Thema, das selbstverständlich nicht nur für Ältere, sondern auch für Jüngere eine Rolle spielen sollte. Es geht um die Gestaltung von Patientenverfügungen, in denen festgelegt wird, ob und in welchem Umfang bei schwerer Erkrankung bzw. einem schweren Unfall lebensverlängernde oder lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
Ob jung oder alt, das spielt hierbei keine Rolle: Eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen, auch im Hinblick auf die Gesundheitssorge, stellt die Errichtung von Vorsorgevollmachten dar. Vorsorgevollmachten sind jedoch keine Handlungsverpflichtungen für Bevollmächtigte, weshalb es immer erforderlich ist, sich der Bereitschaft der potentiellen Bevollmächtigten zu versichern. Sofern ein Bevollmächtigter die Vollmacht ausübt, treffen ihn auch Pflichten.