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Bisher wurden folgende Seminare durchgeführt


 

Billig ist teurer als richtig

27.03.2023

Seminar am Montag, den 27.03.2023, 18.00 Uhr, in der NEUEN Geschäftsstelle: Karl-Liebknecht-Straße 41, 09111 Chemnitz

Billig ist teurer als richtig
(Zitat des renommierten Architekten Raimund Probst 1927-2009)

Referent:

Dipl. Ing. Michael Aurich
Bausachverständiger und Baubiologe, Mitglied unseres Vereins

 

Ist modernes Bauen wirklich einsparend und gesunderhaltend?
Es gilt: Was dem Haus guttut, tut auch den Bewohnern und Nutzern gut.

Nicht nur Baukosten steigen schon lange, sondern auch die Bauschäden.
Wir haben doch immer dickere Normen, immer mehr Richtlinien, Zertifikate, Laborergebnisse und immer mehr Computerprogramme. Dazu entsteht die Frage: Was hatte z.B. George Bähr für das Errichten der Dresdner Frauenkirche von 1726 bis 1743 zur Verfügung?

Nach einer Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 14.11.2017 – VII ZR 64/14) schuldet der Auftragnehmer grundsätzlich die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (AaRT). Diese AaRT sollen bewährte Bauweisen sein. Wieso steigen nun schon lange die Baukosten und Bauschäden? Hausbesitzer sind angeblich verpflichtet, die teuren und meist unwirtschaftlichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Doch es gibt im Gebäudeenergiegesetz den § 5: Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: „Die Anforderungen und Pflichten, die in diesem Gesetz oder in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen aufgestellt werden, müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar sowie für Gebäude gleicher Art und Nutzung und für Anlagen oder Einrichtungen wirtschaftlich vertretbar sein.

Anforderungen und Pflichten gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen“.

Das Seminar will aufklären, was wirklich einsparend und wirtschaftlich ist. Außerdem, wie können Schimmelpilze, chemische Belastungen und weitere gesundheitlich schädliche Zustände vermieden werden.

 

Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.00 Uhr.

Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten, auch gern unter info@hausundgrundchemnitz.de.

 

 

Vermietercheck zum Jahresende - Aktuelle Rechtsfragen - Neueste Rechtsprechung -

14.12.2022

Seminar am Mittwoch, den 14.12.2022, 18.00 Uhr, im Ballhaus-Hilbersdorf, Frankenberger Straße 31, 09131 Chemnitz
(dessen Betreiber Mitglied unseres Vereins ist)

[Parkmöglichkeiten sind im Gelände des Ballhaus-Hilbersdorf sowie auf der Rudolf-Liebold-Straße oder auf dem „Penny-Parkplatz“ vorhanden. Eine Anfahrt ist mit dem öffentlichen Nahverkehr mit der Bus-Linie 32 (ab Hauptbahnhof bis Haltestelle „Margaretenstraße“) bzw. mit der Bus-Linie 21 (ab Dresdner Straße bis Haltestelle „Rudolf-Liebold-Straße“) möglich.]


Vermietercheck zum Jahresende - Aktuelle Rechtsfragen - Neueste Rechtsprechung -


Referent:

Herr RA Jörg Bauer,
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/3836622

Im Seminar werden aktuelle Themen sowie wiederkehrende Themen im Zusammenhang mit dem anstehenden Jahresende behandelt, nachfolgend einige Beispiele:


Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.00 Uhr.
Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten, auch gern unter info@hausundgrundchemnitz.de.

 

 

 

Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung von erneuerbaren Energien sowie zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden

12.10.2022

Seminare am Mittwoch, den 12.10.2022, um 17 Uhr im Ballhaus-Neuhilbersdorf, Frankenberger Straße 31, 09131 Chemnitz (dessen Betreiber Mitglied unseres Vereins ist)


Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung von erneuerbaren Energien sowie zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden

Referent:

Herr Dr. Saad Baradiy, lt. Mitarbeiter und Sachverständiger für Bauphysik (Energieberater) beim renomierten Chemnitzer Unternehmen iproplan Baugesellschaft mbH

Das Gebäudeenergiegesetz löste im November 2020 die Energieeinsparverordnung ab.
Besonders unter dem Aspekt der Erreichung der gestellten Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland wir der Umsetzung des GEG, insbesondere der Nachrüstung von Bestandsgebäuden große Bedeutung zu teil.
Dabei informiert der Referent über Einzelmaßnahmen, insbesondere der Gebäudehülle, Deckendämmung, Heizmedien bzw. darüber, wann Maßnahmen als unwirtschaftlich gelten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Einsatz eines Energieberaters bzw. die Bereitstellung und Inanspruchnahme von Fördermitteln durch KfW, BAFA oder sächs. Aufbaubank.

Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten, auch gern unter info@hausundgrundchemnitz.de oder unter Fax-Nr. 0371/631306

 

 

Jahresmitgliederversammlung 2022

28.06.2022

Am Dienstag, 28.06.2022 findet von 17 bis 19 Uhr unsere Jahresmitgliederversammlung 2022 mit Wahl des Vorstandes statt.


Wir bitten Sie, Ihre persönliche Teilnahme zu ermöglichen, um dadurch auch Ihr Wahlrecht an der Zusammensetzung des neues Vorstandes und des Vorsitzenden wahrzunehmen und auszuüben.

Veranstaltungsort: Ballhaus Neuhilbersdorf

Die Tagesordnung geht Ihnen mit dem Haus & Grund Journal 2022 zu.
Wir bitten um Voranmeldung unter den Ihnen bekannten Medienkontakten.

 

 

 

Grundsteuer-Reform - wichtige Angaben für die Feststellungserklärung

18.05.2022

Seminare am Mittwoch, den 18.05.2022 und 18.05.2022, jeweils um 17 Uhr im Ballhaus-Hilbersdorf, Frankenberger Straße 31, 09131 Chemnitz (dessen Betreiber Mitglied unseres Vereins ist)

Referentin:

Dipl.-Ing. (BA) Silke Hänel, Beiratsmitglied unseres Vereins (öbuv Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke; gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung, Sachverständige für Schäden an Gebäuden (SVM); stellvertretende Vorsitzende im Arbeitskreis Immobilienwirtschaft der IHK Chemnitz; Mitglied in Gutachterausschüssen in Zwickau sowie im Erzgebirgskreis)

Aufgrund der Grundsteuer-Reform werden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 zu einer sog. Feststellungserklärung aufgefordert.

Grundsteuer-Reform: Um was geht es?

Mit der Reform der Grundsteuer möchte der Gesetzgeber u. a. die Ungleichheit beseitigen, ohne die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen insgesamt zu verändern. Dafür muss der für die Grundsteuer maßgebliche Grundstückswert neu festgestellt werden. Ab dem Jahr 2025 sollen darauf basierend neue Grundsteuerbescheide ergehen.

Was bedeutet die Neuregelung?

Bei der Bewertung gelten unterschiedliche Regelungen für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Besonderheiten für die jeweilige Art der Nutzung. Die Erklärung muss zwischen dem 1.7.2022 und 31.10.2022 beim Finanzamt elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Die Zeitspanne für die Abgabe ist mit 4 Monaten und angesichts der Menge an zu erklärenden Grundstücken äußerst knapp bemessen. In der Regel erfolgt keine individuelle Aufforderung zur Abgabe der Erklärung durch die Finanzämter, sondern lediglich eine Bekanntmachung, durch die öffentlichen kommunalen Verwaltungen.

Im Seminar erhalten Sie dazu detaillierte Informationen, welche Angaben benötigt werden. Ihre Fragen werden entsprechend den Möglichkeiten beantwortet.


Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten, auch gern unter info@hausundgrundchemnitz.de oder unter Fax-Nr. 0371/631306

 

 

Grundsteuer-Reform - wichtige Angaben für die Feststellungserklärung

27.04.2022

Seminare am Mittwoch, den 27.04.2022 und 18.05.2022, jeweils um 17 Uhr im Ballhaus-Hilbersdorf, Frankenberger Straße 31, 09131 Chemnitz (dessen Betreiber Mitglied unseres Vereins ist)

Referentin:

Dipl.-Ing. (BA) Silke Hänel, Beiratsmitglied unseres Vereins (öbuv Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke; gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung, Sachverständige für Schäden an Gebäuden (SVM); stellvertretende Vorsitzende im Arbeitskreis Immobilienwirtschaft der IHK Chemnitz; Mitglied in Gutachterausschüssen in Zwickau sowie im Erzgebirgskreis)

Aufgrund der Grundsteuer-Reform werden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 zu einer sog. Feststellungserklärung aufgefordert.

Grundsteuer-Reform: Um was geht es?

Mit der Reform der Grundsteuer möchte der Gesetzgeber u. a. die Ungleichheit beseitigen, ohne die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen insgesamt zu verändern. Dafür muss der für die Grundsteuer maßgebliche Grundstückswert neu festgestellt werden. Ab dem Jahr 2025 sollen darauf basierend neue Grundsteuerbescheide ergehen.

Was bedeutet die Neuregelung?

Bei der Bewertung gelten unterschiedliche Regelungen für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Besonderheiten für die jeweilige Art der Nutzung. Die Erklärung muss zwischen dem 1.7.2022 und 31.10.2022 beim Finanzamt elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Die Zeitspanne für die Abgabe ist mit 4 Monaten und angesichts der Menge an zu erklärenden Grundstücken äußerst knapp bemessen. In der Regel erfolgt keine individuelle Aufforderung zur Abgabe der Erklärung durch die Finanzämter, sondern lediglich eine Bekanntmachung, durch die öffentlichen kommunalen Verwaltungen.

Im Seminar erhalten Sie dazu detaillierte Informationen, welche Angaben benötigt werden. Ihre Fragen werden entsprechend den Möglichkeiten beantwortet.


Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten, auch gern unter info@hausundgrundchemnitz.de oder unter Fax-Nr. 0371/631306

 

 

Jahresmitgliederversammlung

05.10.2021

Sehr geehrte Vereinsmitglieder,

unsere diesjährige Jahresmitgliederversammlung

findet am Dienstag, den 5. Oktober 2021, 17:00 Uhr im Ballhaus-Hilbersdorf, Frankenberger Straße 31, 09131 Chemnitz statt.
Parkmöglichkeiten sind im Gelände des Ballhaus-Hilbersdorf sowie auf der Rudolf-Liebold-Straße oder auf dem „Penny-Parkplatz“ vorhanden. Eine Anfahrt ist mit dem öffentlichen Nahverkehr mit der Bus-Linie 32 (ab Hauptbahnhof bis Haltestelle „Margaretenstraße“) bzw. mit der Bus-Linie 21 (ab Dresdner Straße bis Haltestelle „Rudolf-Liebold-Straße“) möglich.

Einlass: 16:45 Uhr   Beginn: 17:00 Uhr   Ende: gegen 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  1. Begrüßung der Teilnehmer und Gäste
  2. Abstimmung zur Tagesordnung
  3. Bericht des Vorstandes
  4. Finanzbericht 2020/ Vorstellung Wirtschaftsplan 2021
  5. Bericht der Buchprüfer
  6. Diskussion zu den Berichten
  7. Bestätigung der Berichte (zu 3., 4. und 5.)
  8. Entlastung des Vorstandes
  9. Gegen 18.00 Uhr Gastbeiträge zu je 30 Minuten
    1. Informationen zur Vorbereitung Kulturhauptstadt 2025, Organisationsbüro der Stadt
    2. Auswirkungen Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz, Peter W. Patt CDU-MdL
  10. Schlusswort

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme, welche Sie uns freundlicherweise bis 30.09.2021 mitteilen!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Weidauer
Stellvertretender Vorsitzender Chemnitz, den 09.08.2021

 

 

VORSORGE als Immobilieneigentümer ‑ Aktuelle Entwicklungen -

15.09.2021

Seminar am Mittwoch, den 15.09.2021, 18.00 Uhr, im Ballhaus-Hilbersdorf, Frankenberger Straße 31, 09131 Chemnitz (dessen Betreiber Mitglied unseres Vereins ist)

Achtung: NEUE LOCATION !! [Parkmöglichkeiten sind im Gelände des Ballhaus-Hilbersdorf sowie auf der Rudolf-Liebold-Straße oder auf dem „Penny-Parkplatz“ vorhanden. Eine Anfahrt ist mit dem öffentlichen Nahverkehr mit der Bus-Linie 32 (ab Hauptbahnhof bis Haltestelle „Margaretenstraße“) bzw. mit der Bus-Linie 21 (ab Dresdner Straße bis Haltestelle „Rudolf-Liebold-Straße“) möglich.]


VORSORGE als Immobilieneigentümer
‑ Aktuelle Entwicklungen -

Referent: Herr RA Dr. Christian Westerhausen;
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/3836622

Im Seminar geht es um das wichtige Thema: Die richtige Vorsorge als Immobilieneigentümer unter Berücksichtigung aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung. Der Referent berichtet von Fallgestaltungen aus der Praxis der Anwaltskanzlei. Folgende Fragen stehen im Vordergrund:

Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.00 Uhr.
Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über unten angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.

 

 

NEUES WEG-Recht! - Rechtslage seit 01.01.2020

20.07.2021

Seminar am Dienstag, den 20.07.2021, 18.00 Uhr, im Ballhaus-Hilbersdorf, Frankenberger Straße 31, 09131 Chemnitz (dessen Betreiber Mitglied unseres Vereins ist)

Achtung: NEUE LOCATION !! [Parkmöglichkeiten sind im Gelände des Ballhaus-Hilbersdorf sowie auf der Rudolf-Liebold-Straße oder auf dem „Penny-Parkplatz“ vorhanden. Eine Anfahrt ist mit dem öffentlichen Nahverkehr mit der Bus-Linie 32 (ab Hauptbahnhof bis Haltestelle „Margaretenstraße“) bzw. mit der Bus-Linie 21 (ab Dresdner Straße bis Haltestelle „Rudolf-Liebold-Straße“) möglich.]


NEUES WEG-Recht !
Rechtslage seit 01.01.2020

Referenten: Herr RA Jörg Bauer; Herr RA Dirk Meier; Frau RAin Anke Krohn
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57, 09112 Chemnitz,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/3836622


Nach der letzten großen Reform des WEG-Rechts von 2007 hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem 01.01.2020 nunmehr eine weitere Reform des WEG-Rechts umgesetzt. Die Rechtsbeziehungen innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer werden durch die Reform vollkommen neu geordnet. Die Aufgaben der für die Gemeinschaft tätigen Organe wurden neu definiert. Es ergeben sich erhebliche Änderungen für Eigentümer und Verwalter. Die Änderungen im WEG-Recht wirken sich auch auf das Wohnraummietrecht aus. Bei der Seminarveranstaltung werden insbesondere folgende Themen behandelt:

Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.00 Uhr.
Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über unten angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.

 

 

Die Übertragung und Vererbung des Familienheims

18.03.2020

Wo: 09419 Thum, Neumarkt 4, im Mehrzweckraum (1. OG) des Freizeit- und Familien-zentrums, (Zugang über den linken Seiteneingang)

Wann: am Mittwoch, den 18.03.2020, 18.00 Uhr
Thema: Die Übertragung und Vererbung des Familienheims - Wann ist Verschenken besser als Vererben?

Referent:

Herr RA Dr. Christian Westerhausen
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,

Der Vortrag beleuchtet vor allem die Vorsorge gegen den Zugriff des Sozialamtes und des Finanzamtes auf das Familienvermögen. Dabei kommt es auf die richtige Gestaltung notarieller Übergabeverträge an. Sofern bereits abgeschlossene Übergabeverträge die erforderlichen absichernden Klauseln nicht enthalten, sollten die Verträge gegebenenfalls nachgebessert werden. Es wird auf erbrechtliche, steuerliche und sozialrechtliche Konsequenzen der vorweggenommenen Erbfolge hingewiesen. Im Übrigen geht es um folgende Aspekte:

1. Was ist bei der Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge vor allem zu berücksichtigen?

2. Was ist bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen zu berücksichtigen?

 

 

 

Steuercheck zum Jahresbeginn 2020 – was ändert sich

24.02.2020

Termin: Montagsseminar am 24.02.2020,
17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Wo: Geschäftsstelle des Vereins Haus & Grund Chemnitz und Umgebung e.V., Karl-Liebknecht-Str. 17 d, 09111 Chemnitz

Thema: Steuercheck zum Jahresbeginn 2020 – was ändert sich

Referent: Herr Gunter Voigt, Steuerberater bei Steuerkanzlei ATG Amira
Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH

Der Gesetzgeber hat Ausgang des Jahres 2019 verschiedene Gesetze zu Änderungen
im Steuerrecht erlassen

Schwerpunkte bilden dabei:

• Die neue Grundsteuer – Segen oder Fluch – wie geht es weiter
• Die Abschaffung des Solidaritätszuschlages (für Alle ?)
• Steuerliche Fördermöglichkeiten durch das sog. Klimapaket (auch für Grundstückseigentümer !)
• Sonder-AfA im sozialen Wohnungsbau
• Photovoltaikanlage – jetzt bin ich Gewerbetreibender (Vor- und Nachteile)
• Änderungen bei der Einkommenssteuer
• Entfernungspauschale oder Mobilitätsprämie für Arbeitnehmer
• Rentenbesteuerung in einer Übersicht

sowie weitere Themen aus diesen Bereichen und aktuellen Rechtsprechungen

 

 

Haus & Grund - Wissen 2020

19.02.2020

Seminar am Mittwoch, den 19.02.2020, 18.00 Uhr,
im Multi-Media-Raum im Haus der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz

HAUS & GRUND-WISSEN 2020
neue Regelungen/neue Rechtsprechung für Vermieter/Eigentümer; Verwalter und Makler

Referenten:

Herr RA Dr. Christian Westerhausen, LL.M.;
Herr RA Jörg Bauer;
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57, 09112 Chemnitz,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/3836622
E-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: http://www.wb-anwaltskanzlei.de

Was ändert sich für Vermieter/Eigentümer, Verwalter und Makler im Jahr 2020, welche Rechtsprechung des vergangenen Jahres gilt es zu beachten? Die beiden Referenten geben einen Ausblick und gehen auf neue wichtige Gerichtsentscheidungen ein, im Einzelnen:

 

 

Die Übertragung und Vererbung des Familienheims

27.11.2019

Seminar am Mittwoch, den 27.11.2019, 18.00 Uhr,
im Multi-Media-Raum im Haus der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz

Die Übertragung und Vererbung des Familienheims
‑ Wann ist Verschenken besser als Vererben? ‑

Referent: Herr RA Dr. Christian Westerhausen
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,

Der Vortrag beleuchtet vor allem die Vorsorge gegen den Zugriff des Sozialamtes und des Finanzamtes auf das Familienvermögen. Dabei kommt es auf die richtige Gestaltung notarieller Übergabeverträge an. Sofern bereits abgeschlossene Übergabeverträge die erforderlichen absichernden Klauseln nicht enthalten, sollten die Verträge gegebenenfalls nachgebessert werden. Es wird auf erbrechtliche, steuerliche und sozialrechtliche Konsequenzen der vorweggenommenen Erbfolge hingewiesen. Im Übrigen geht es um folgende Aspekte:

1. Was ist bei der Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge vor allem zu berücksichtigen?

2. Was ist bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen zu berücksichtigen?

 

 

 

Die Datenleitung von Morgen - das superschnelle Glasfasernetz - heute schon in Chemnitz

18.11.2019

Montagsseminar am 18.11.2019, 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Achtung: Das Seminar muss leider wegen zu geringer Teilnehmerzahl ausfallen.

 

Geschäftsstelle des Vereins Haus & Grund Chemnitz und Umgebung e.V., Karl-Liebknecht-Str. 17 d, 09111 Chemnitz

Thema: Die Datenleitung von Morgen –das superschnelle Glasfasernetz- heute schon in Chemnitz

Referent: Herr Thomas Neef, Experte für neue Strategien der Telekommunikation bei „eins energie in sachsen“

Öffnen Sie der Zukunft die Tür: Die eins Energie in Sachsen GmbH & Co.KG und die Telekom Deutschland GmbH bauen aktuell ein superschnelles Glasfasernetz in Chemnitz - und Ihre Immobilie kann daran kostenlos angeschlossen werden

Nun kommt es darauf an, das neue Netz auch zu nutzen. Was bringt es für Sie und Ihre Mieter?

Superschnelles Surfen, digitales, interaktives Fernsehen in hohe Qualität, weitere leistungsstarke Medienangebote, Festnetz-Flatrate ins gesamte deutsche Festnetz und letztlich erhöht das Vorhandensein einer schnellen Datenleitung die Vermietbarkeit Ihrer Wohnungen.

Wie ist der Stand der Dinge in Chemnitz? – Darüber referiert Herr Thomas Neef, Experte für neue Strategien der Telekommunikation bei „eins-energie in Sachsen“.

Schwerpunktthemen sind dabei:

 

 

Fragestunde „Rund um das Mietrecht“

29.10.2019

Seminar am Dienstag, den 29.10.2019, 18.00 Uhr, im Multi-Media-Raum im Haus der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz

Fragestunde „Rund um das Mietrecht“

Frau Ute Riethmüller, Vorstandsmitglied des
Haus & Grund Eigentümerschutz-Gemeinschaft Chemnitz und Umgebung e.V.

Herr RA Dr. Christian Westerhausen, Vorstandsmitglied des
Haus & Grund Eigentümerschutz‑Gemeinschaft Chemnitz und Umgebung e.V.
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57, 09112 Chemnitz,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/3836622
E-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: http://www.wb-anwaltskanzlei.de

Unser Verein möchte Ihnen die Gelegenheit geben, Ihre Rechtsfragen „rund um das Mietrecht“ im Rahmen einer Fragestunde loszuwerden.

Die Vorstandsmitglieder Frau Riethmüller und Herr Rechtsanwalt Dr. Westerhausen werden versuchen, Ihre Fragen auf der Grundlage aktueller Rechtsprechung und aktueller Beratungspraxis zu beantworten.

Es gibt einige Bereiche, die von Interesse sein könnten, beispielsweise:

Aber diese Themen sollen nicht abschließend sein, fragen Sie einfach, was Sie interessiert! Vorzugsweise richten Sie Ihre Anfragen vorab an die Geschäftsstelle.

 

 

 

Vorsorge gegen den Zugriff des Sozialamtes auf das Familienheim!

17.09.2019

Seminar am Dienstag, den 17.09.2019, 18.00 Uhr, im Multi-Media-Raum im Haus der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz

Vorsorge gegen den Zugriff des Sozialamtes auf das Familienheim!

‑ Im Pflegefall der Eltern droht der Verlust der Immobilie an den Sozialträger. Das lässt sich durch eine sorgfältig strukturierte Vorsorge im Wege der Übergabe der Immobilie an die Kinder verhindern! -

Referent:

Herr RA Dr. Christian Westerhausen, LL.M.
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57, 09112 Chemnitz,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/3836622
E-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: http://www.wb-anwaltskanzlei.de

Werden Immobilien an Kinder verschenkt, können diese verschenkten Immobilien unter bestimmten Umständen noch herangezogen werden, bevor der Staat Sozialhilfen sowie die Heimkosten übernimmt. Die Sozialämter können in diesen Fällen Rückforderungsansprüche ‑ gegen den Willen der Eltern ‑ per Überleitungsanzeige auf sich übertragen lassen, um dann sogar verlangen zu können, dass die Immobilie verkauft und der Erlös weiter für die Kosten des Pflegeheims verwendet wird. Der Zugriff des Sozialamtes lässt sich nur durch spezielle Regelungen in den Übergabeverträgen reduzieren oder sogar ganz ausschließen. Bei alledem darf die Absicherung der schenkenden Eltern in Übergabeverträgen auf keinen Fall zu kurz kommen. Zudem müssen lebzeitige Vermögensübertragungen mit dem Inhalt des zu errichtenden Testamentes in Einklang gebracht werden. Gefragt sind sorgfältig durchdachte und juristisch einwandfrei formulierte Übergabeverträge, die möglichst alle erbrechtlichen, sozialrechtlichen und pflichtteilsrechtlichen Aspekte berücksichtigen. Sofern bereits abgeschlossene Übergabeverträgen die erforderlichen absichernden Klauseln nicht enthalten, sollten die Verträge ggf. nachgebessert werden. Unser Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Dr. Westerhausen wird hierzu anhand von konkreten Beispielen Vorschläge unterbreiten. Sein Referat bezieht sich auch auf die Ansprüche des Staates gegen die Kinder der Eltern auf Beteiligung an den Pflegekosten (Stichwort: Elternunterhalt).

Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.00 Uhr.
Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über unten angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.

 

 

Jahresmitgliederversammlung

20.08.2019

Sehr geehrte Damen und Herren Vereinsmitglieder,

unsere diesjährige Jahresmitgliederversammlung findet am Dienstag, dem 20. August 2019, 17:00 Uhr im Günnewig Hotel „Chemnitzer Hof“ 09111 Chemnitz, Theaterplatz 4, Salon Agricola, statt.

Einlass: 16:30 Uhr Beginn: 17:00 Uhr Ende: gegen 19:00 Uhr

Wir laden Sie hierzu auf das Herzlichste ein und bitten Sie, sich den genannten Termin freizuhalten.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung der Teilnehmer und Gäste
  2. Abstimmung zur Tagesordnung
  3. Bericht des Vorstandes zur Situation im Verein
  4. Finanzbericht 2018/ Vorstellung Wirtschaftsplan 2019
  5. Bericht der Buchprüfer
  6. Diskussion zu den Berichten
  7. Bestätigung der Berichte (zu 3., 4. und 5.)
  8. Entlastung des Vorstandes
  9. Gegen 18.00 Uhr Gastbeitrag
  10. Schlusswort des Vorsitzenden

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten um Anmeldung per Telefon oder E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Weber
Vorsitzender

 

 

 

„Billig ist teurer als richtig“ - Modernes Bauen, gut für die Menschen, Ihre Immobilie und Ihr Konto? Doch wer bezahlt am Ende die Zeche?

15.07.2019

Wo: Außenstelle des Vereins 09212 Limbach- Oberfrohna, Burgstädter Straße 2, Immobilienbewertung Silke Hänel

Thema: „Billig ist teurer als richtig“
Modernes Bauen, gut für die Menschen, Ihre Immobilie und Ihr Konto? Doch wer bezahlt am Ende die Zeche?

Referent: Dipl.- Ing. Baubiologe und Bausachverständiger Michael Aurich

Nicht nur die Baukosten steigen und steigen, sondern auch die Bauschäden.
Wieso eigentlich? Wir haben doch immer straffere Normen, immer mehr Richtlinien, Zertifikate, Laborprüfungen, aber auch wissenschaftliche Computerprogramme, Smartphones und Apps.

Nach einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) – Urteil vom 14.11.2017, VII ZR 65/14, schuldet der Auftragnehmer gegenüber dem Eigentümer (Bauherrn) grundsätzlich die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Diese anerkannten Regeln der Technik sollten bewährte Bauweisen sein, wieso steigen dann die Bauschäden und auch die Baukosten?

Es gibt moderne Bauprodukte und Bauweisen, die mit vielversprechender Werbung angepriesen werden. Doch im Kleingedruckten so mancher Produktdatenblättere steht, dass die Angaben unverbindlich sind.

Ein wesentlicher Grund für die steigenden Baukosten ist die Energieeinsparverordnung (EnEV), die den Eigentümer verpflichtet, die meist teuren und unwirtschaftlichen Vorschriften einzuhalten. Doch ist in der EnEV, § 1, die „Beachtung des gesetzlichen Grundsatzes der wirtschaftlichen Vertretbarkeit enthalten“. Dagegen werden die §§ 24 u. 25 – Ausnahmen und Befreiungen – meist verschwiegen. Kommt das einer kalten Enteignung gleich?

Richtig bauen bedeutet auch gesund bauen. Was dem Haus gut tut, tut auch den Eigentümern und Nutzern gut.
Das Seminar erörtert wesentlich Fragen wie:
• Welche Energieeinsparmaßnahmen sind Pflicht, wer und wie erreicht man eine Befreiung?
• Wie wirken sich „moderne Bauweisen“ auf die Gesundheit und die Bauwerke aus?
• Wie wirken Energieeinsparmaßnamen auf den Wert der Immobilie?
• Wie wirken moderne Leuchtmittel auf unsere Gesundheit?
• Wie minimiert man Bauschäden und Kosten?
• Sanierung, Modernisierung und Schimmel- muss das zusammengehören?
• Was sollte bezüglich der Vermeidung von Schimmel in Mietverträgen stehen?

Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 17.00 Uhr. Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über unten angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.

 

 

Insolvenz, Betreuung, Tod des Mieters

25.06.2019

Seminar am Dienstag, den 25.06.2019, 18.00 Uhr, im Multi-Media-Raum im Haus der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz

Insolvenz, Betreuung, Tod des Mieters
Welche Ansprüche habe ich als Vermieter?

Referent:

Herr RA Jörg Bauer
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57, 09112 Chemnitz,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/3836622
E-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: http://www.wb-anwaltskanzlei.de

Erhebliche Probleme zu Lasten der Vermieter können sich in Bezug auf Mietverträge in folgenden Sonderfällen ergeben: Insolvenz des Mieters, der Mieter steht unter Betreuung, Tod des Mieters. Wie verhalte ich mich in diesen Fällen als Vermieter richtig? In derartigen Fällen besteht ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit. Häufig sind in bei derartigen Sachverhalten dritte Personen involviert (Insolvenzverwalter/Betreuer/Erben), so dass es für den Vermieter schwierig ist, zu wissen, mit wem er sich in welcher Form auseinandersetzen muss. Behandelt werden insbesondere folgende Fragen bzw. Themen:

All diese Fragen und weitere Probleme werden im Rahmen der Seminarveranstaltung behandelt. Es werden Tipps zur richtigen Vorgehensweise, Anspruchsdurchsetzung und Schadensabwicklung gegeben.

 

 

 

Streit unter Nachbarn - Wege- und Leitungsrechte, Sturmschäden

15.05.2019

Seminar am Mittwoch, den 15.05.2019, 18.00 Uhr,
im Multi-Media-Raum im Haus der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz

Streit unter Nachbarn

insbesondere: wege- und leitungsrechte; Sturmschäden

Referent:

Herr RA Jörg Bauer
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57, 09112 Chemnitz,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/3836622
E-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: http://www.wb-anwaltskanzlei.de

Nachbarrechtliche Konflikte bilden immer ein erhebliches Potential für Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft u. a. schwerpunktmäßig Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wege- und Leitungsrechten. Wann und unter welchen Voraussetzungen kann ein Nachbar Geh- und Fahrtrechte oder Leitungsrechte auf dem nachbarlichen Grundstück geltend machen? Welche Rolle spielen hierbei eine Eintragung im Grundbuch oder sonstige vertragliche Vereinbarungen? Welche gesetzlichen Ansprüche gibt es in diesem Zusammenhang? Aus aktuellem Anlass haben zudem Probleme im Zusammenhang mit Sturmschäden an Bedeutung gewonnen. Aufgrund der extremer werdenden Witterungsverhältnisse kommt es häufiger zu Schäden auf Grundstücken oder Gebäuden, welche von umstürzenden Bäumen oder herabfallenden Bauteilen des nachbarlichen Grundstückes hervorgerufen werden. Unter welchen Voraussetzungen bestehen diesbezüglich Schadensersatzansprüche? All diese Fragen werden im Rahmen der Seminarveranstaltung behandelt. Es werden Tipps zur richtigen Vorgehensweise, Anspruchsdurchsetzung und Schadensabwicklung gegeben.

Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.00 Uhr. Seminarunterlagen können zur Verfügung gestellt werden.
Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über unten angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.